Poolbefüllungen

Keine Frage, an einem warmen Sommertag mal eben zur Abkühlung in den Gartenpool steigen, das ist ein echter Genuss. Wenn aber viele Haushalte gleichzeitig den Wasserhahn aufdrehen, um ihren Pool zu befüllen, droht dem Versorgungsnetz eine Überlastung.

Zum Hintergrund:

Das gesamte Leitungsnetz ist auf die alltägliche Versorgung der Einwohner und Gewerbebetriebe der Gemeinde Böbrach ausgelegt. Der Wasserdurchfluss im Netz wird ständig überwacht. Wenn nun an einer Stelle viel Wasser auf einmal entnommen wird, schlagen die Melder Alarm, denn das ist häufig das Zeichen für einen Wasserrohrbruch. Wenn mehrere Pools in einem Gebiet gleichzeitig befüllt werden, schnellen die Werte, die den Durchfluss anzeigen, in die Höhe. Wir können aber nicht erkennen, ob es sich um eine Pool-Befüllung oder um einen Rohrbruch handelt. Unser Wasserwart muss der Ursache nachgehen. Zudem kann es zu unerwünschten Spüleffekten im Leitungssystem kommen, z.B. starke Trübungen und andere Verunreinigungen. Diese Probleme können durch vorherige Anmeldung vermieden werden.

Hinzu kommt:

Der Wasservorrat in den Speichern (Hochbehälter) sinkt stark ab, wenn mehrere Pools innerhalb kurzer Zeit befüllt werden. Die Reserven für den täglichen Trinkwasserbedarf und die Löschwasservorhaltung werden aufgebraucht. Deshalb rufen wir dazu auf, die geplante Pool-Befüllung spätestens zwei Tage vorher anzumelden. Eine E-Mail oder ein Anruf genügen, damit wir uns darauf einstellen können.

Pool-Füllung anmelden:

Wer seinen Pool füllen möchte und dazu mehr als drei Kubikmeter Trinkwasser braucht, wird gebeten die Befüllung spätestens zwei Tage vorher anzumelden.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Tag und Uhrzeit für die geplante Füllung,
  • die benötigte Wassermenge sowie
  • Ort, Straße, Hausnummer und Telefonnummer für Rückfragen.

Die Anmeldung geht per E-Mail an wasserwerk@boebrach.de

Telefon: 09923/801005

Poolwasser = Abwasser:

Die Versickerung von Poolwasser (ausgenommene natürliche Systeme (u.a. Teichanlagen)) in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, dass bei Einleitung in den Untergrund das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst. Dies kann als Gewässerverunreinigung geahndet werden. Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden.

Dementsprechend sind neben Wasser-  auch Kanalgebühren zu erheben.