ILE Teisnachtal

Seniorenprogramm

Die Seniorenbeauftragten der vier ILE-Gemeinden Böbrach, Geiersthal, Patersdorf und Teisnach
haben in diesem Jahr ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt.

Der erste Ausflug findet am 23. April 2024 nach Tschechien statt:

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Nähere Informationen zum allgemeine Seniorenprogramm finden Sie hier:

Seniorenprogramm 2024

Seniorenprogramm 2024_Alltagshelfer

 

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Die „ILE Teisnachtal“ ist nun offiziell; Bericht aus der offiziellen Gründungsversammlung vom 21.05.2023:

Die ILE Teisnachtal ist nun offiziell

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Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

ILE Teisnachtal

 

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 11.01.2023 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss Teisnachtal für das Jahr 2023 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000,00 Euro zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Teisnachtal ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

– der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger
Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
– der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
– der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
– der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
– der demografischen Entwicklung sowie
– der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen:

Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.

Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu Deminimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten lnfrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023, bei der verantwortlichen Stelle (Gemeinde Böbrach, Rothausplatz 1, 94255 Böbrach) vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
b) natürliche Personen und Personengesellschaften

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbugets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren:

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterien ILE Teisnachtal

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Teisnachtal und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet.

Termin:
– Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 15.03.2023
– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises}: 01.10.2023

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung > Regionalbudget) und unten zum Download bereit.

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses Teisnachtal, Gemeinde Böbrach, Rothausplatz 1, 94255 Böbrach

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Bürgermeister Gerd Schönberger, buergermeister@boebrach.de

 

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Quelle: Bericht PNP vom 22.06.2022 von Franz Hackl

Vier Kommunen schließen sich zusammen: ILE Teisnachtal nimmt Gestalt an

„Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) heißt das Zauberwort, mit dem sich immer mehr Gemeinden in Bayern die Bewältigung der immer größer werdenden Aufgaben versprechen.

Das Konzept ist relativ einfach: Kommunen, die räumlich und sozial zusammenpassen, schließen sich zu einer ILE-Arbeitsgemeinschaft zusammen und gehen gemeinsam Projekte an, die sie allein oft organisatorisch und finanziell überfordern würden.

122 ILE-Arbeitsgemeinschaften gibt es derzeit in Bayern und demnächst soll eine weitere dazu kommen: Die ILE Teisnachtal mit den Gemeinden Böbrach, Geiersthal und Patersdorf sowie dem Markt Teisnach. Um die Gründung der ILE Teisnachtal vorzubereiten, trafen sich die Bürgermeister und Geschäftsleiter sowie viele Gemeinderäte der vier Kommunen nun in Teisnach.

Der Böbracher Bürgermeister Gerd Schönberger – er war im Vorfeld zum kommissarischen Vorsitzenden gewählt worden – freute sich über die gute Resonanz mit fast 40 Teilnehmern. Er begrüßte im Besonderen seine Bürgermeisterkollegen Richard Gruber (Geiersthal), Adolf Muhr (Patersdorf) und Daniel Graßl (Teisnach) sowie als Referenten die ILE-Betreuerin Meike Meßmer vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) in Landau sowie Bürgermeister Joachim „Joli“ Haller aus Bodenmais.

In den vergangenen Monaten konnten bei gemeinsamen Arbeitstagungen der Bürgermeister und Geschäftsleiter der vier Teisnachtal-Gemeinden bereits viele Synergien herausgefiltert werden. Dabei hat man sich zum Ziel gesetzt, Einsparmöglichkeiten in jeglicher Hinsicht zu erschließen und Projekte, die allein nur erschwert zu realisieren sind, gemeindeübergreifend in ökonomischer, ökologischer und nachhaltiger Weise zu planen und auszuführen.

Wie ILE-Betreuerin Meike Meßmer in ihrer Einführung hervorhob, sieht das ALE Landau diesen Zusammenschluss ebenfalls als zielführend an und möchte die Zielsetzungen der vier Gemeinden auf Planungsebene durch ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass es zwischen den vier Gemeinden schon jetzt in vielen Bereichen (zum Beispiel Schule, Pfarrei, Friedhofwesen) enge Verflechtungen gibt.

Der ILE Prozess

ILE Prozess

Die Meilensteine bis zur Etablierung

Ende 2021 Idee/Vorschlag ILE Teisnachtal Gmd. Patersdorf, Geiersthal, Teisnach, Böbrach

13/14. Mai. 2022 Seminar Neugründung ILE Teisnachtal,

Themen:

– Wanderwege generell (Pflege Beschilderung, etc)

– „leichtes“ Tourismuskonzept, mit dem was unsere Gemeinden brauchen

– Beschaffungen Bauhof (z.B. Unkrautbekämpfung?)

– Feuerwehr (ist Schlauchpflege ein Thema in den anderen Gemeinden? Wir hätten in Teisnach eine Anlage)

– Unsere Mittelschule stärken, Grundschulen erhalten

– Ärztl. Versorgung sicherstellen (Nachfolger-Suche unserer Hausärzte schwierig)

– Standesamt Große Übertragung

– Personalwesen

– Kontrolle der Spielplätze, Brücken, Baumschau……

– Einkauf

– IT

– Ganztagesbetreuung Schulen

– Energie

– Senioren, Pflege, Soziales

– Rentenstelle

– Steuer und Veranlagungsstelle

– interkommunale Gewerbegebiete

15.06.2022 Große Gemeinderatssitzung Campus Teisnach

Vorstellung ALE, Best Practice ILE Zellertal, Aussprache

18.07.2022    1. Beteiligtenversammlung, Zeichnung Kooperationsvereinbarung, 1. Vorsitzender BGM Schönberger, Böbrach

16.08.2022  Auftragsvergabe für ein ILEK an www.fokus-region.de

17.10.2022 1. Workshop der ILE Gemeinden zum ISEK

Ende 2022 – Ziel: Anerkennung durch ALE